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Privatkredit: Kredit-Geber Privat | 15. Dezember, 2009

Wenn man wegen Schulden von keiner Bank mehr einen Kredit bekommen kann, wendet man sich dann an Freunde und Bekannte. Diese können meistens nicht “nein” sagen, aber oft kriegen sie das Geld nie zurück. Am besten schliesst man für jede Sicherheit  vorab einen Darlehensvertrag.

Dass Privatpersonen untereinander oder an Firmen einen Kredit oder ein Darlehen gewähren, ist keine seltene Sache. Oft verliert man aber das geliehene Geld für immer. Potentielle Kredit- oder Darlehensgeber findet man über das Internet oder über Freunde. Ihnen  werden hohe Zinssätze versprochen, und wenn man hinzu noch die angebotenen Aktien oder Schuldbriefen zur Absicherung  des Darlehens nimmt, geht man leicht in die Falle. Den Formalitäten bezüglich der Pfändung schenkt man nicht so viel Aufmerksamkeit, und am Ende, wenn es dazu kommt, stellt sich oft heraus, dass sie ohne Wert waren.
Die einzige sichere Variante ist einen schriftlichen Vertrag abzuschliessen. Ob alle nötigen Angaben im Vertrag umfasst sind, soll ein Fachmann prüfen und bestätigen. Im Prinzip sollte man sehr vorsichtig sein, entweder als Darlehens-Geber oder -Nehmer. Selten ist das die richtige Hilfe einem Freund, weil seine Situation mit Schulden dadurch nur erschwert wird.

Kredit und Darlehen: Bürgschaft bei Krediten und Darlehen | 29. November, 2009

Um einen Kredit oder ein Darlehen zu bekommen, braucht man oft jemanden, der für ihn bürgen würde. Einem Freund ein Gefallen tun, will man gerne.  Was passiert aber wenn die Sache schief läuft, und der Bürge für die Schulden des Anderen aufkommen muss?

 

Bürgschaft ist ein Mittel zur Sicherung von einem Kredit. Dadurch verpflichtet sich der Bürge dem Gläubiger die vereinbarte Summe zu bezahlen, falls der Hauptschuldner nicht in der Lage ist, seinen Kredit-Pflichten entgegenzukommen. Die Vertragsparteien sind dabei der Bürge und der Gläubiger. Sie schliessen also eine Bürgschaft ab, die auf jeden Fall schriftlich belegt sein soll.

 

Ob ein handschriftliches Dokument dafür genügend ist, oder sollte auch eine öffentliche Beurkundung der Bürgschaftserklärung erfolgen, hängt davon ab, ob der Haftungsbetrag niedriger oder höher als 2000 Franken ist. Es gibt zwei Möglichkeiten für jemanden zu bürgen- eine einfache oder eine solidarische Bürgschaft. Im ersten Fall wird der Bürge erst dann zur Kasse gebeten, wenn der Verlustschein ausgestellt wird oder nach einem Konkurs. Die Solidarbürgschaft gibt dem Gläubiger Recht,  die Schuld vom Bürgen schon nach einem Zahlungsverzug anzufordern.

 

In manchen Fällen, die gesetzlich geregelt sind,  kann man von einer Bürgschaft frei gemacht werden. Wird die Hauptforderung vom Schuldner bezahlt, bekommt man die Entlassung des Gläubigers, oder erfolgt eine Anrechnung der Gegenforderung zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger, so kann die Verpflichtung letztendlich erlöschen.

 
Wenn die Frist bei einer befristeten Bürgschaft abläuft, und die Haftung innert vier Wochen nicht eingefordert wird, wird man auch davon befreit. Außerdem verjährt die Bürgschaft im Allgemeinen nach zehn Jahren.

Kredit trotz Betreibung: Eintrag aus dem Betreibungsregister löschen | 19. November, 2009

Sie haben sich keine Güter beschaffen, trotzdem sind Sie von einer Firma betrieben worden. Wie kommt man dazu, dass der Eintrag aus dem Register gelöscht wird?

 

Nachdem man den Befehl für Zahlung bekommen hat, sollte man umgehend reagieren. Es darf nich länger als zehn Tage dauern, bis man den Rechtsvorschlag erhoben hat. Damit wird das Vorgehen gestoppt, aber der Eintrag bleibt immer noch im Register. Dabei haben die Beamten keine Recht, eine Forderung zu prüfen. Die Folge davon ist, das in der Schweiz jeder jeden betreiben kann, gleichgülitg ob zu Recht oder nicht. Das Betreibungsamt muss sich jede Handlung notieren, nicht nur den Zahlungsbefehl, sondern auch den Rechtsvorschlag.

 

www.kredit-office.ch
Das Gute daran ist aber, dass man nach einer Einsicht in den Registerauszug wahrnehmen kann, wenn es keine weiteren Schritte gegeben hat. Nach Gesetz darf eine unbegründete Betreibung (ohne Pfändung usw.) keine schlechten Folgen haben.

 
Im Falle, dass der Gläubiger nich gewillt ist, den Eintrag tilgen zu lassen, kann man eine Klage beim Gericht einleiten. Wird es bewiesen, dass das Verlangen fälschlicherweise erhoben wurde, so wird die Betreibung aufgehoben. Ohne ein Gerichtsverfahren veraltet der Eintrag nach drei Jahren und taucht nicht mehr auf dem Auszug auf. Es ist ratsam, sich vor der Einreichung einer Klage gut über die Vorgehensweise zu informieren.
www.kredit-blog.ch

Darlehen oder Kredit | 19. Oktober, 2009

Darlehen ist ein Typ von Kredit, wobei der Darlehensgeber und der Darlehensnehmer einen schuldrechtlichen Vertrag schließen. Der Darlehensgeber kann entweder eine natürliche Person oder eine Bank sein. Dadurch verpflichtet sich der Darlehensnehmer bei Fälligkeit des Darlehens dem Sachleistungserbringer den gleichen Betrag oder, wenn es um Sachgüter geht, die gleiche Menge zurückzuzahlen. Den Zinssatz und eventuell eine Bankgebühr bestimmt man am Anfang.

 

Je nach Zweck kann man sich für eine von den folgenden Formen von Darlehen entscheiden:

- Annuitätendarlehen- bei diesem Modell des Kredits zahlt man das Darlehen in festen Raten zurück. Die Raten schließen die  Rückzahlungsraten und Zinsen ein. Die Schuld des Kredit-Nehmers verringert sich durch jede Rate, demgemäß wird auch der Zinsanteil kleiner. Diese Form von Kredit ist für Finanzieren von Immobilien angemessen.  Der Vertrag wird oft nach 5 bis 15 Jahren gekündigt und der Zinssatz wieder verhandelt.

 

- Endfälliges Darlehen- dieser Kredit  wird am Ende der Laufzeit in einer Summe zurückgezahlt, inzwischen werden nur die Zinsen an den Darlehensgeber abgeführt.

 

- Das partiarische Darlehen- des für Börsengeschäfte gut geeigneten Typen von Krediten ermöglicht dem Darlehensgeber neben den Zinsen auch am Profit beteiligt zu sein.

 

- Bauspardarlehen-  dieses Darlehen ist empfehlenswert, wenn man plant, ein Haus zu bauen. Solch ein Darlehen bekommt man von einer Bausparkasse, mit der man erstens einen Bausparvertrag schließt. Dabei wird eine Mindestsparzeit und eine Einzahlungssumme bestimmt. Sofort nach dem Ablauf der Mindestsparzeit kann einem das Darlehen bzw. die gesamte Vertragssumme zugeteilt werden.

 

- Amortisationsdarlehen- der Kreditnehmer zahlt den Kredit in fixen Rückzahlungsraten ab. Da die Restschuld mit der Zeit abnimmt, werden auch die Zinszahlungen reduziert, was auch die Gesamtrate senkt.

 

- Laufzeitdarlehen- ist einfach zu berechnen. Der Betrag des Kredits wird gleich am Anfang mit den Zinsen für die ganze Laufzeit zusammengerechnet. Diese Summe wird dann in konstante Raten geteilt und auch so abbezahlt.

 

- Beamtendarlehen- Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sind in der Lage, Kredite zu speziellen Sonderbedingungen zu bekommen.

 
Unterschieldiche Formen von Darlehen bieten passende Finanzierungsmöglichkeiten für jeden. Sie werden für den Kauf von kleineren Dingen als auch für Finanzierung von Immobilien genutzt.
Der maximale Betrag des Darlehens und die Höchstlaufzeit hängen von den Banken ab. Gemeinsam ist aber allen, dass die Kosten nach drei Hauptfaktoren berechnet werden: Höhe des Darlehens, Vertragslaufzeit und hintergelegte Sicherheiten (Immobilien, Wertgegenstände usw.).

 

Es ist ratsam, dass man im Internet verschiedene Angebote kostenlos vergleicht und dadurch zusätzliche Kosten einspart.

KREDIT UND BETREIBUNG- Wie wird der Eintrag aus dem Betreibungsregister entfernt? | 12. Oktober, 2009

Wird man in das Betreibungsregister eingetragen, begründet oder nicht, so kann der Vermerk, in erster Linie bei der Wohnungssuche, negative Konsequenzen haben. Die Betreibung kann aber aus dem Register entfernt werden.

 

Vielen passiert es, dass sie trotz ihrer Schuldlosigkeit dem Gläubiger mehrere hundert Franken bezahlen, denn sie befürchten eine Betreibung. Und das meistens, wenn sie eine Wohnungssuche vornehmen möchten und dabei keine Probleme mit Vermietern haben wollen. Vermietende halten Betriebene oft für unzuverlässig, abgesehen davon, ob die Betreibung begründet oder unbegründet war. Ein sauberer Registerauszug ist deswegen vorteilhaft, weil Einträge als eine Hypothek betrachtet werden.

 

In der Schweiz wird heute die Zahl der Betreibungen immer größer, weil jeder jeden betreiben kann - die Gerechtigkeit der Ansprüche wird dabei nicht geprüft. Im Jahr 2002 stellte man z. B. nur im Kanton Zürich um 360.000 Zahlungsbefehle zu. Immer öfter kommt es auch zu Pfändungen und Verlustscheinen. Das kann man aber verhindern, wenn man rechtzeitig auf eine vom Betreibungsamt zugestellte Forderung reagiert. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder fängt man gleich an, mit dem Gläubiger über Schuldentilgung zu verhandeln, oder, wenn die Betreibung nicht zutrifft, einen Einspruch erhebt. Innert 10 Tagen seit der Zustellung des Zahlungsbefehls kann man dem Betreibungsamt  folgende Erklärung abgeben: “Ich erhebe Rechtsvorschlag“. Der Prozess wird hiermit weiter gestoppt, bis der Gläubiger die Betreibung beim Gericht fortsetzt.

 

Der Rückzieher wird meist zusätzlich bezahlt

Als eine Amtshandlung muss jede Betreibung ins Register eingetragen werden. Nur diejenigen, die ungültig oder aufgehoben sind, können auf Antrag ex officio gelöscht werden. Einen Auszug aus dem Register bekommt man für ca. 20 Franken, soweit ein Interesse (z.B. eine Mietbewerbung) nachgewiesen werden kann.  Normalerweise beinhalten Auszüge detaillierte Informationen über Betreibungen in den letzten drei bis fünf Jahren, aber für Amtsstellen sogar in einem Zeitraum von 30 Jahren.

 

Da Gläubiger keine Pflicht zur Löschung der begründeten Betreibungen aus dem Register haben und nur sie Recht auf einen Rückzug haben, verlangen sie, besonders wenn es um Firmen geht, vom Schuldner für dieses Entgegenkommen bis 100 Franken. Hier spielt der Wortlaut eine sehr wichtige Rolle. „Ich ziehe die Betreibung zurück“ ist die einzige richtige Formulierung. Wörter wie „bezahlt“ oder „erledigt“ sind hier von keiner Bedeutung, denn so wird die Betreibung immer noch im Registeruszug sichtbar sein.

Sparen attraktiv durch Zinsen 3/3 | 25. Februar, 2009

Der Traum vom eigenen Auto lässt sich noch schneller erfüllen, wenn man jeden Monat eine bestimmte Summe auf ein Konto einzahlt. So gewährt beispielsweise PostFinance beim E-Depositokonto einen jährlichen Zins von zwei Prozent im Set. Wenn man nun den Zinseszins berücksichtigt, ergibt sich ein Betrag von etwas mehr als 600 Franken, den man zwei Jahre lang auf die Seite legen muss, um 15000 Franken einzusparen. Wenn man fünf Jahre lang spart, muss man dann monatlich noch lediglich knapp 227 Franken einplanen. Das ist fast 120 Franken günstiger als der teuerste Kleinkredit mit fünfjähriger Laufzeit. Das heisst, man muss über fünf Jahre nur 13585.95 Franken auf das Konto einzahlen, um mit Zinseszinsen schliesslich auf den gewünschten Betrag von 15000 Franken zu kommen.

Ein Kleinkredit kann ein Vermögen kosten 2/3 | 04. Februar, 2009

Jeder Mensch bewertet das Verlangen, seinen Konsumwunsch sofort zu befriedigen, anders. Dafür lassen sich die finanziellen Folgen einer Kreditaufnahme sehr genau berechnen. Selbstverständlich schneidet ein Kleinkredit hierbei sehr ungünstig ab. Dieses ungünstige Verhältnis lässt sich sehr gut anhand der Finanzierung eines 15000-fränkigen Autos aufzeigen. Ein Preisvergleich bei www.comparis.ch legt offen, dass Anfang 2008 die Kosten für einen Kleinkredit bei einer Laufzeit von zwei Jahren zwischen 1236 und 2219 Franken lagen.

 

 Es liegt auf der Hand, dass viele Menschen bereit sind, soviel auszugeben, um sich ihren Wunsch vom Auto so schnell wie möglich befriedigen zu können. Bei Kleinkrediten mit einer Laufzeit von fünf Jahren sieht das Ganze dann noch gravierender aus. Hier können die Zinskosten bis zu sage und schreibe 5763 Franken betragen. Somit beträgt der Zins bei der teuersten Offerte mehr als 38 Prozent des ursprünglichen Fahrzeugpreises, dabei kann man schon für 5000 Franken einen soliden Gebrauchtwagen erhalten.

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