Kredit trotz Betreibung: Eintrag aus dem Betreibungsregister löschen | 19. November, 2009
Sie haben sich keine Güter beschaffen, trotzdem sind Sie von einer Firma betrieben worden. Wie kommt man dazu, dass der Eintrag aus dem Register gelöscht wird?
Nachdem man den Befehl für Zahlung bekommen hat, sollte man umgehend reagieren. Es darf nich länger als zehn Tage dauern, bis man den Rechtsvorschlag erhoben hat. Damit wird das Vorgehen gestoppt, aber der Eintrag bleibt immer noch im Register. Dabei haben die Beamten keine Recht, eine Forderung zu prüfen. Die Folge davon ist, das in der Schweiz jeder jeden betreiben kann, gleichgülitg ob zu Recht oder nicht. Das Betreibungsamt muss sich jede Handlung notieren, nicht nur den Zahlungsbefehl, sondern auch den Rechtsvorschlag.
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Das Gute daran ist aber, dass man nach einer Einsicht in den Registerauszug wahrnehmen kann, wenn es keine weiteren Schritte gegeben hat. Nach Gesetz darf eine unbegründete Betreibung (ohne Pfändung usw.) keine schlechten Folgen haben.
Im Falle, dass der Gläubiger nich gewillt ist, den Eintrag tilgen zu lassen, kann man eine Klage beim Gericht einleiten. Wird es bewiesen, dass das Verlangen fälschlicherweise erhoben wurde, so wird die Betreibung aufgehoben. Ohne ein Gerichtsverfahren veraltet der Eintrag nach drei Jahren und taucht nicht mehr auf dem Auszug auf. Es ist ratsam, sich vor der Einreichung einer Klage gut über die Vorgehensweise zu informieren.
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