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Kredit trotz Betreibung: Eintrag aus dem Betreibungsregister löschen | 19. November, 2009

Sie haben sich keine Güter beschaffen, trotzdem sind Sie von einer Firma betrieben worden. Wie kommt man dazu, dass der Eintrag aus dem Register gelöscht wird?

 

Nachdem man den Befehl für Zahlung bekommen hat, sollte man umgehend reagieren. Es darf nich länger als zehn Tage dauern, bis man den Rechtsvorschlag erhoben hat. Damit wird das Vorgehen gestoppt, aber der Eintrag bleibt immer noch im Register. Dabei haben die Beamten keine Recht, eine Forderung zu prüfen. Die Folge davon ist, das in der Schweiz jeder jeden betreiben kann, gleichgülitg ob zu Recht oder nicht. Das Betreibungsamt muss sich jede Handlung notieren, nicht nur den Zahlungsbefehl, sondern auch den Rechtsvorschlag.

 

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Das Gute daran ist aber, dass man nach einer Einsicht in den Registerauszug wahrnehmen kann, wenn es keine weiteren Schritte gegeben hat. Nach Gesetz darf eine unbegründete Betreibung (ohne Pfändung usw.) keine schlechten Folgen haben.

 
Im Falle, dass der Gläubiger nich gewillt ist, den Eintrag tilgen zu lassen, kann man eine Klage beim Gericht einleiten. Wird es bewiesen, dass das Verlangen fälschlicherweise erhoben wurde, so wird die Betreibung aufgehoben. Ohne ein Gerichtsverfahren veraltet der Eintrag nach drei Jahren und taucht nicht mehr auf dem Auszug auf. Es ist ratsam, sich vor der Einreichung einer Klage gut über die Vorgehensweise zu informieren.
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KREDIT UND BETREIBUNG- Wie wird der Eintrag aus dem Betreibungsregister entfernt? | 12. Oktober, 2009

Wird man in das Betreibungsregister eingetragen, begründet oder nicht, so kann der Vermerk, in erster Linie bei der Wohnungssuche, negative Konsequenzen haben. Die Betreibung kann aber aus dem Register entfernt werden.

 

Vielen passiert es, dass sie trotz ihrer Schuldlosigkeit dem Gläubiger mehrere hundert Franken bezahlen, denn sie befürchten eine Betreibung. Und das meistens, wenn sie eine Wohnungssuche vornehmen möchten und dabei keine Probleme mit Vermietern haben wollen. Vermietende halten Betriebene oft für unzuverlässig, abgesehen davon, ob die Betreibung begründet oder unbegründet war. Ein sauberer Registerauszug ist deswegen vorteilhaft, weil Einträge als eine Hypothek betrachtet werden.

 

In der Schweiz wird heute die Zahl der Betreibungen immer größer, weil jeder jeden betreiben kann - die Gerechtigkeit der Ansprüche wird dabei nicht geprüft. Im Jahr 2002 stellte man z. B. nur im Kanton Zürich um 360.000 Zahlungsbefehle zu. Immer öfter kommt es auch zu Pfändungen und Verlustscheinen. Das kann man aber verhindern, wenn man rechtzeitig auf eine vom Betreibungsamt zugestellte Forderung reagiert. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder fängt man gleich an, mit dem Gläubiger über Schuldentilgung zu verhandeln, oder, wenn die Betreibung nicht zutrifft, einen Einspruch erhebt. Innert 10 Tagen seit der Zustellung des Zahlungsbefehls kann man dem Betreibungsamt  folgende Erklärung abgeben: “Ich erhebe Rechtsvorschlag“. Der Prozess wird hiermit weiter gestoppt, bis der Gläubiger die Betreibung beim Gericht fortsetzt.

 

Der Rückzieher wird meist zusätzlich bezahlt

Als eine Amtshandlung muss jede Betreibung ins Register eingetragen werden. Nur diejenigen, die ungültig oder aufgehoben sind, können auf Antrag ex officio gelöscht werden. Einen Auszug aus dem Register bekommt man für ca. 20 Franken, soweit ein Interesse (z.B. eine Mietbewerbung) nachgewiesen werden kann.  Normalerweise beinhalten Auszüge detaillierte Informationen über Betreibungen in den letzten drei bis fünf Jahren, aber für Amtsstellen sogar in einem Zeitraum von 30 Jahren.

 

Da Gläubiger keine Pflicht zur Löschung der begründeten Betreibungen aus dem Register haben und nur sie Recht auf einen Rückzug haben, verlangen sie, besonders wenn es um Firmen geht, vom Schuldner für dieses Entgegenkommen bis 100 Franken. Hier spielt der Wortlaut eine sehr wichtige Rolle. „Ich ziehe die Betreibung zurück“ ist die einzige richtige Formulierung. Wörter wie „bezahlt“ oder „erledigt“ sind hier von keiner Bedeutung, denn so wird die Betreibung immer noch im Registeruszug sichtbar sein.

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