Finanzierung der politischen Parteien

Fast alle EU-Staaten haben die Finanzierung der politischen Parteien und der Wahlkampagnen gesetzlich geregelt. Alle Stimmbürger sind interessiert daran, woher das Geld der Parteien und Politiker für Wahlkämpfe stammt. In der Schweiz gibt es dazu keine gesetzliche Regelung. Nur die Kantone Tessin und Genf haben entsprechende Regelungen erlassen. Die Parteien müssen im Kanton Tessin alle Spenden über 10.000 Franken melden. Über 5.000 Franken soll eine Meldepflicht für Wahlkandidaten sowie Initiativ- und Referendumskomitees gelten. Im Genf sind die Vorschrifte für die Finanzierung anders. Alle politischen Parteien, Vereine oder Gruppen sollen jährlich Rechnung mit einer Liste ihrer Spender der kantonalen Finanzinspektion vorlegen.

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